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Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen

Überblick über die rechtlichen Regelungen

Aufgrund der staatlichen Pflicht zur Daseinsvorsorge hat die Bundesrepublik Deutschland rechtliche Regelungen getroffen, um die Nahrungsmittelversorgung auch in schwerwiegenden Krisensituationen zu gewährleisten.

Das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und –vorsorgegesetz - ESVG) schafft für den unwahrscheinlichen, aber nicht gänzlich auszuschließenden Fall einer Krise bei der Versorgung mit Lebensmitteln die erforderlichen Instrumente, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleisten zu können.

Einheitliche Auslöseschwelle für die Anwendbarkeit der Sicherstellungsinstrumente ist die Feststellung einer Versorgungskrise durch die Bundesregierung.

Die im Gesetz enthaltenen Verordnungsermächtigungen erlauben es dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), im Bedarfsfall eine den Umständen des jeweiligen Krisenfalls angepasste hoheitliche Bewirtschaftung von Lebensmitteln und verwandten Erzeugnissen einzuführen. Zu diesem Zweck können insbesondere Regelungen über die Produktion, den Bezug oder die Zuteilung von Lebensmitteln erlassen werden.

Damit die zuständigen Behörden auch bei sehr kurzfristig eintretenden Krisenszenarien handlungsfähig sind, enthält das Gesetz darüber hinaus einstweilige unmittelbare Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden. Die zentrale Herausforderung bei diesen Szenarien liegt darin, verfügbare Lebensmittel trotz etwaigen Ausfalls weiterer Infrastrukturen (Energie, Transport, Arbeitskräfte) schnell, gleichmäßig und sicher an die Bevölkerung zu verteilen. Die hierzu vorgesehenen Befugnisse sollen ermöglichen, dass die zuständigen Behörden einzelne Betriebe der Agrar- und Ernährungswirtschaft einstweilig in Anspruch nehmen können, soweit dies zur Bekämpfung einer Versorgungskrise erforderlich ist.

Das Ernährungssicherstellungs- und –vorsorgegesetz ist am 11. April 2017 in Kraft getreten und hat bisherige rechtliche Regelungen zur Ernährungsnotfallvorsorge abgelöst. Damit wurden überholte Regelungen aus der Zeit des Kalten Krieges an seither veränderte Rahmenbedingungen und Gefährdungsszenarien angepasst.
 

Rechtsgrundlagen im pdf-Format

ESVG – Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz