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Häufig gestellte Fragen (FAQ) Staatliche Vorsorge

im Zusammenhang mit den staatlichen Lebensmittelnotvorräten

  1. Warum gibt es staatliche Lebensmittelnotvorräte?
    Die jederzeit verfügbaren staatlichen Notvorräte tragen dazu bei, schnell auf Mängel in der Versorgung reagieren zu können. Für die staatliche Lagerhaltung von Nahrungsmittelnotvorräten gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.
     
  2. Welche Produkte werden in den staatlichen Lebensmittelnotvorräten gelagert?
    Die staatlichen Notreserven bestehen zum einen aus Weizen, Roggen und Hafer (Bundesreserve Getreide). Daraus soll im Krisenfall vor allem Mehl für die Brotversorgung der Bevölkerung hergestellt werden. Zum anderen werden Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch eingelagert (Zivile Notfallreserve). Diese gebrauchsfertigen Nahrungsmittel sollen im Krisenfall über Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen abgegeben werden, um die Bevölkerung zumindest mit einer warmen Mahlzeit am Tag verpflegen zu können.  
     
  3. Gab es in den vergangenen Jahrzehnten Situationen, in denen die Notvorräte zum Einsatz kamen?
    Der Einsatz von staatlichen Nahrungsmittelnotvorräten ist in Deutschland bisher noch nicht nötig gewesen. Auch bei der Flutkatastrophe 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen war es trotz der mancherorts prekären Lage nicht erforderlich, Nahrungsmittel aus der staatlichen Notreserve bereit zu stellen. Die Corona-Pandemie schränkte die Angebotsvielfalt in den Geschäften ein, zu einer Lebensmittelknappheit kam es jedoch nicht.
     
  4. Wie lange könnte die Bevölkerung mit den in den Lägern befindlichen Lebensmittelnotreserven ernährt werden?
    Der Krisenbevorratung im Lebensmittelbereich liegt nicht der Ansatz zu Grunde, eine Vollversorgung der 84,4 Millionen (Stand: 31.12.2022) in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürger über einen längeren Zeitraum sicher zu stellen. Die staatlichen Notreserven im Lebensmittelbereich in Deutschland sollen dazu beitragen, kurzfristig Engpässe in der Versorgung der Bevölkerung zu überbrücken. Je nachdem, wie viele zu verpflegende Personen und welche Tagesration pro Person unterstellt werden, reichen die Vorräte, je nach eingelagertem Produkt, zwischen wenigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen.
  5. Wer koordiniert die Lagerhaltung?
    Für den Einkauf, die Wälzung und die Kontrolle der nationalen Krisenvorräte im Nahrungsmittelbereich ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verantwortlich. Die BLE ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
     
  6. Welche Kosten fallen für die Lagerung an?
    Die einzulagernden Waren werden auf Kredit gekauft. Im Haushalt des BMEL sind für die jährlich anfallenden Lagerungskosten, die Kosten für Ein- und Auslagerungen sowie für die beim Verkauf entstehenden Verwertungsverluste entsprechende Finanzmittel (2023:27 Millionen Euro) eingestellt. Darüber hinaus werden auch die Kreditfinanzierungskosten jährlich aus dem Haushalt des BMEL getragen.
     
  7. Wer besitzt die Lagerstätten?
    Die Lagerstätten gehören privatwirtschaftlichen Unternehmen. Sie werden durch öffentliche Ausschreibungen ausgewählt, wobei im Rahmen der Ausschreibung durch das BMEL hinsichtlich der regionalen Verteilung Vorgaben gemacht werden. In den mit der BLE abgeschlossenen Verträgen, verpflichten sich die Lagerhalter, gewisse Auflagen zu erfüllen (so z. B. die ständige Erreichbarkeit für Notsituationen).
     
  8. Wie sieht das Verfahren bei einem Notfall aus?
    Bei friedenszeitlichen Versorgungskrisen in Deutschland sind nach dem Grundgesetz zunächst die Bundesländer für die Bewältigung einer großflächigen Gefahrenlage zuständig. Erst wenn deren Kapazitäten und Möglichkeiten nicht mehr ausreichen, werden die Länder den Bund um Hilfe bitten.
    Bezogen auf die Notfallvorräte bedeutet dies, dass der Bund erst bei einem Hilfeersuchen eines oder mehrerer Länder Lebensmittel aus den Vorratslagern bereitstellt. Hierzu müsste von den Ländern mitgeteilt werden, welche Mengen an welchen Orten benötigt werden. Daraufhin wird den anfragenden Ländern mitgeteilt, bei welchen Lagerstätten die Vorräte abgeholt werden können. Gemäß dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik sind die Länder bzw. die Kreise und kreisfreien Städte in diesem Fall für den Transport, die eventuell notwendige Weiterverarbeitung (Korn zu Mehl und Brot) und die Verteilung der Lebensmittel, die über Sammelverpflegungseinrichtungen erfolgen soll, verantwortlich.
     
  9.  Wer entscheidet im Notfall, ob auf Lagerbestände zurückgegriffen wird?
    Das alleinige Verfügungsrecht über die Notvorräte hat der Bund. Die Länder können im Bedarfsfall an das BMEL herantreten und um Freigabe von Ware aus der staatlichen Notreserve bitten.
     
  10. Wie werden die Bestände verteilt?
    Da die meisten Lagerstätten nicht über einen Gleisanschluss verfügen, wird die Verteilung der Notvorräte zum größten Teil mittels Lastkraftwagen erfolgen. Reichen die Transportkapazitäten nicht aus, könnten bei entsprechender Bedarfsmeldung seitens der Länder durch das Verkehrsleistungsgesetz (Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministeriums) per Anordnung z. B. Speditionen verpflichtet werden, bestimmte Transportleistungen gegen Entschädigung durchzuführen. Bei der Verteilung der Notvorräte kann in einer zivilen Krisenlage auf entsprechende Transportverbände des THW oder anderer Hilfsorganisationen zurückgegriffen werden. Im Zuge der Amtshilfe wäre auch der Einsatz von Transportkapazitäten der Bundeswehr möglich.
     
  11. Wie lange halten sich die Lebensmittel, bevor sie ausgetauscht werden?
    Die Bestände an Getreide, Reis und Hülsenfrüchten werden nach ungefähr zehn Jahren Lagerdauer durch neue Ware ersetzt ("gewälzt"). Bei Kondensmilch sind Verträge mit Milch verarbeitenden Betrieben abgeschlossen, die sich verpflichtet haben, die vertraglich vereinbarten Mengen an diesen Produkten ständig für den Bund vorzuhalten. Somit entfällt für die BLE die Anmietung von Lagerraum und die Wälzung dieser Produkte, da dies direkt durch die Betriebe erfolgt.
     
  12. Was geschieht mit den ausgetauschten Lebensmitteln?
    Die Ware wird nach Ablauf der Lagerzeit durch eine Ausschreibung wiederverkauft. Die Nahrungsmittel erfüllen nach Ablauf der Lagerzeit grundsätzlich die lebensmittelrechtlichen Anforderungen und werden deshalb auch als solche vermarktet. So gelangt die Ware durch den Verkauf wieder in den Markt.
     
  13. Warum werden die Standorte der Lagerstätten nicht veröffentlicht?
    Die Nichtbekanntgabe der mehr als 150 Lagerstandorte im Bundesgebiet dient der passiven Sicherheit dieser Lager. Bei einer Veröffentlichung der Standorte der Lagerstätten würde die Wahrscheinlichkeit, dass in einer Versorgungskrise die Lager das Ziel von Plünderungen würden, deutlich zunehmen.
     
  14. Wie wird der Zustand der Lebensmittel kontrolliert?
    Die BLE führt in Abständen von vier bis sechs Wochen Kontrollen in den Lagern durch. Hierbei überprüft sie den Zustand des Lagers (Sauberkeit und bauliche Mängel) sowie den Zustand der Ware. Der Lagerhalter ist vertraglich verpflichtet, die Ware jederzeit gesund und handelsüblich für die BLE bereit zu halten.
     
  15. Warum soll ich einen privaten Vorrat anlegen?
    Auf eine private Vorratshaltung wird vor allem in den städtischen Haushalten in der Regel verzichtet. Dabei gibt es neben Kriegsszenarien auch zahlreiche friedenszeitliche Krisensituationen, die zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen können. Hierzu zählen z. B. Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser), Tierseuchen (z. B. MKS) oder schwere Unglücksfälle in großtechnischen Anlagen (z. B. Kernreaktorunfälle). Ein privater Vorrat ermöglicht eine kurzfristige selbstständige Versorgung mit allem Notwendigen und gibt damit Schutz vor kurzfristig eintretenden Engpässen in der Versorgung. Der Notvorrat hilft dabei, die kurzen Zeiten einer Verknappung zu überstehen.
     
  16. Wie viel kostet ein privater Notvorrat?
    Der Vorrat soll nach Möglichkeit solche Lebensmittel beinhalten, die auch im Alltag verwendet werden. Es wird also ein Bestand an Lebensmitteln vorgehalten, die regelmäßig verzehrt werden. Zusätzliche Kosten fallen daher nur beim erstmaligen Aufbau des Notvorrats an. Dies kann auch sukzessive erfolgen. Zudem kann Vorratshaltung auch Geld sparen, wenn bei Großeinkäufen Sonderangebote genutzt werden können.
     
  17. Warum soll ich auch frische und gekühlte Lebensmittel im Vorrat haben?
    Frische und gekühlte Lebensmittel sind ein guter Bestandteil einer ausgewogenen und vielfältigen Ernährung und ergänzen den persönlichen Notvorrat sinnvoll. Wenn die Kühlung ausfällt, sollte die gekühlte Ware vor ungekühlter haltbarer Ware verzehrt werden.
     
  18. Was mache ich, wenn ich die Lebensmittel aus den Empfehlungen (Vorratstabellen) nicht mag, nicht vertrage oder aus anderen Gründen nicht konsumiere?
    Bei den genannten Lebensmitteln in den Vorratstabellen handelt es sich um Beispiele für eine ausgewogene Ernährung. Bei der Planung der individuellen Vorratshaltung sollen die Essgewohnheiten und geschmacklichen Vorlieben der Familienmitglieder berücksichtigt werden. Ein Vorrat ist nur dann sinnvoll, wenn er auch regelmäßig verbraucht und erneuert wird.
     
  19. Welche Ereignisse können zu einer Versorgungskrise führen?
    Ursachen für eine Versorgungskrise mit Lebensmitteln können beispielsweise ein großflächiger, langanhaltender Stromausfall, eine Pandemie, ein Unfall oder Anschlag mit großräumiger radioaktiver Freisetzung sein. Daneben dienen die Vorräte auch der Versorgung der Bevölkerung in einem militärischen Spannungs- oder Verteidigungsfall.
     
  20. Warum beschränkt man sich bei der Lagerung auf bestimmte Nahrungsmittel?
    Bei der Auswahl der Produkte spielt neben ernährungsphysiologischen Aspekten vor allem die Lagerfähigkeit eine Rolle. Die eingelagerten Lebensmittel können über die die angestrebte Lagerdauer (etwa 10 Jahre) gelagert werden, während andere Lebensmittel in einem kürzeren Zyklus ausgetauscht werden müssten.
     
  21. Kann man Leitungswasser selbst abfüllen und in Kanistern als Notvorrat lagern?
    Bei selbstabgefülltem Leitungswasser kann keine pauschale Angabe über die Haltbarkeit, die Eignung der Gefäße sowie über die Wasserqualität gemacht werden. Es ist daher besonders aus Gründen der Lebensmittelhygiene empfehlenswert, Wasser aus dem Handel in vorzugsweise Glas- oder alternativ in PET Flaschen für den Notvorrat zu lagern, da diese mit einem Haltbarkeitsdatum versehen sind und entsprechend ausgetauscht werden können.