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In der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung aus versorgungspolitischen Gründen staatliche Nahrungsreserven angelegt, deren Menge im Jahresverlauf keinen Schwankungen unterliegt. Dies geschieht unabhängig von den aufgrund agrarpolitischer Marktintervention durch die Europäische Union in Deutschland gelagerten landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Nur mit im Krisenfall jederzeit verfügbaren Vorräten ist es möglich, schnell auf Mängel in der Versorgung zu reagieren. Zum einen sind umfänglichere Vorräte in den ernährungswirtschaftlichen Betrieben oft nicht vorhanden. Zum anderen können bestimmte landwirtschaftliche Produkte, bedingt durch die natürlichen Produktionszyklen, nicht aus dem Stand heraus produziert werden.
Im Rahmen der nationalen Krisenvorräte, für deren Ein- und Verkauf sowie Kontrolle die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig ist, lagern die
Die Zivile Notfallreserve besteht aus Reis (Lang- und Rundkorn), Hülsenfrüchten (Erbsen und Linsen) sowie aus Kondensmilch. Diese Sicherheitsreserve an Grundnahrungsmitteln kann in Krisensituationen vor allem in Ballungsräumen zur Versorgung der Bevölkerung zumindest mit einer täglichen Mahlzeit beitragen.
Die Bundesreserve Getreide besteht aus Brotgetreide (Weizen, Roggen) und Hafer. Sie soll in einem Krisenfall dazu eingesetzt werden, die Mehl- und Brotversorgung aufrecht zu erhalten. Diese Reserven werden wegen der erforderlichen Weiterverarbeitung in der Nähe von Mühlen gelagert.